
Soweit ist es glücklicherweise noch nicht, aber dass das Thema der Internetsperren nicht nur in Deutschland heiß diskutiert wird, zeigt der Wirbel um die Rechte von Internetnutzern in der Europäischen Union und offenbart damit ihre große Schwächen. Anlass war die Ende 2007 gestartete Initiative der Europäischen Kommission, den Rechtsrahmen für Telekommunikation und Internet grundlegend zu überarbeiten. Dabei sollte ein Richtlinienpaket die Frequenzvergabe, den Netzzugang und den Datenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt neu regeln und harmonisieren. Im Europäischen Parlament legte die erste Lesung jedoch erhebliche Probleme in den Bereichen Netzneutralität und Datenschutz offen, weswegen sich das Parlament gezwungen sah, den Textvorschlag mit Änderungen (Amendment 138) zu versehen, um die Nutzerrechte zu schützen:
Applying the principle that no restriction may be imposed on the fundamental rights and freedoms of end-users, without a prior ruling by the judicial authorities, notably in accordance with Article 11 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union on freedom of expression and information, save when public security is threatened in which case the ruling may be subsequent.