Die Europäische Bürgerinitiative

Eine der vielen Veränderungen mit dem Vertrag von Lissabon ist die Schaffung eines Instrumentes zur direkten Bürgerbeteiligung, die Europäische Bürgerinitiative (European Citizens’ Initiative, ECI). Sie soll den Bürgern die Möglichkeit geben, die Europäische Kommission aufzufordern, in einem bestimmten Bereichen etwas zu unternehmen. Eines wird aber jetzt schon klar sein, sie wird keine richtige Initiative oder Bürgerentscheid sondern vielmehr eine europäische Petition werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten die Initiative unterstützen.

Was das genau heißt, ist bislang noch nicht geklärt. Für die Ausgestaltung hat die Kommission, wie oft üblich mithilfe eines Grünbuches (PDF) einen öffentlichen Konsultationsprozess eröffnet, indem jeder (Bürger, Organisationen etc.) noch bis Ende Januar 2010 Vorschläge für die Umsetzung einreichen können. Um an der Konsulation teilzunehmen reicht es sich Gedanken zu folgenden Fragen zu machen:

  1. Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürger kommen müssen
  2. Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat
  3. Kriterien für die Unterstützung einer Bürgerinitiative – Mindestalter
  4. Form und Abfassung einer Bürgerinitiative
  5. Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften
  6. Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften
  7. Anmeldung geplanter Initiativen
  8. Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung
  9. Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission
  10. Initiativen zu ein und demselben Thema