Schweden, übernehmen Sie!

Swedish European Council Presidency

Klar, die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von heute hat wenig mit der tschechischen Ratspräsidentschaft zu tun. Und das Urteil selbst, so schön ich es mir auch rede, wirft unweigerlich die Frage auf, wie es mit der Europäischen Integration weiter geht. Kann Deutschland hier weiterhin Motor sein? Nur eines ist derzeit gewiss, der Vertrag von Lissabon kann, Dublins und Prags okay vorrausgesetzt, im Jahr 2010 in Kraft treten. Daran hat die tschechische Ratspräsident allerdings keinen Anteil. Von EU Professionals habe ich mir sagen lassen, dass man gespalten den vergangenen sechs Monaten hinterherschaut. Einerseits seien zwar politisch in ‘Zeiten der Krise’ viel zu wenige Impulse von Prag ausgegangen, anderseits seien die Ministerratstreffen und die technische Ausführung der Ratpräsidentschaft erstklassig gewesen. Sei es drum, heute war der letzte Tag dieser tschechischen Präsidentschaft im Europäischen Rat, und es ist irgendwie bezeichnend, dass die heutige Entscheidung aus Karlsuhe Prag hier die Show stahl.

Morgen übernimmt Stockholm die Segel der Europäischen Union für den Rest des Jahres. Viele Menschen legen dabei sehr viel Hoffnung in die Schweden, und die Agenda ist bis oben gefüllt. So hat zum Beispiel die Brüsseler Trans European Policy Studies Association (TEPSA) in einem aktuellen Briefing einen Strauss Empfehlungen genannt und Herausforderungen für die schwedische Ratspräsidentschaft identifiziert (PDF):

  1. Abschluss des Ratifizierungsprozesses des Lissaboner Vertrages
  2. Wirtschafts- und Finanzkrise
  3. Finanzmarktregulierung
  4. Kopenhagener Klimagipfel
  5. EU-Russlandbeziehungen
  6. Überarbeitung der Lissabonstrategie
  7. Fünfjahresprogramm für Justiz, Freiheit und Sicherheit
  8. EU-Erweiterung, Kroatien

Also keine kleine Pendenzenliste. Ich kann der schwedischen Präsidentschaft nur viel Erfolg wünschen. Eine erfolgreiche Ratspräsidentschaft hilft ja schließlich uns allen!

Kleine Blogschau zur Entscheidung des BVerfG über den Lissaboner Vertrag

Ich bin fast freudig überrascht, wenn ich sehe, wieviele deutschsprachige Weblogs sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde über den Vertrag von Lissabon von heute widmen. Diese Freude weicht dann aber dort ganz schnell einer Ernüchterung, wo ich feststelle, dass die überwältigende Mehrheit einfach nur den Text der Pressemitteilung von heute morgen zitiert. Dabei ist gerade aus dieser Entscheidung noch viel herauszuarbeiten. Was bedeutet denn das Urteil nun wirklich? Die Blogosphäre ist sich einige Stunden nach der Verkündung alles andere als einig. Gerade die Blogjuristen sind schnell mit ihren Einschätzungen zur Bedeutung der Entscheidung. Continue reading

Der Vertrag von Lissabon ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar

Halten wir in aller Kürze fest: Der Vertrag von Lissabon ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Einzig das Beigleitgesetz des Deutschen Bundestages ist mangelhaft und muss nachgebessert werden, bevor der Bundespräsident die Ratifizierungsurkunde ausfertigen darf.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen das [...] Grundgesetz, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. (Pressemitteilung des BVerfG)

Die Argumentation der Verfassungsrichter ist dabei so spannend, wie simpel. Solange, die Europäische Union kein Bundesstaat ist, bleiben die Mitgliedstaaten souverän.

Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor. (Pressemitteilung des BVerfG)

Solch eine Formulierung zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz in einem entscheidenden Punkt Rechnung trägt. Nämlich jenem, dass die Bundesrepublik Deutschland unter anderem ein Staatsziel hat, und das ist die europäische Einigung.

Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass Bundestag und Bundesrat es möglichst bald schaffen, ein neues Begleitgesetz zu verabschieden. Wegen der anstehenden Sommerpause mag ich hier aber keinen Zeitrahmen raten. Eins ist damit jedoch klar, wenn die irische Bevölkerung nun im Herbst dem Reformvertrag doch zustimmt, bleibt auch dem tschechischen Staatspräsident Vaclav Klaus keine Chance mehr, den Vertrag von Lissabon abzulehnen. Ich rechne nun damit, dass er spätestens zu 2010 in Kraft treten kann.

Verfassungsrichter entscheiden morgen über den Vertrag von Lissabon

Ich möchte nicht in der Haut des Bundesverfassungsgerichts stecken, das morgen seine Entscheidung zur Verträglichkeit des Vertrages von Lissabon mit dem deutschen Grundgesetz verkündet. (Entschieden hat es ja unlängst schon, aber leider ist kein indiskreter Twitterer unter den Geheimnisträgern.)

Wenn man sich so umhört, erwarten eigentlich alle Insider ein positives Votum. Das BVerfG wird sicher nicht die Instanz sein, die den Rerformvertrag scheitern lässt. Aber es wird doch ebenso gründlich prüfen, wie sehr es der Bundesrepublik erlaubt sein wird, der Europäischen Union mehr Kompetenzen zu geben. Allein die vergangenen Entscheidungen (1974, 1986, 1993) haben doch sehr deutlich gezeigt, welche Macht das Gericht einerseits hat und wie wenig es andererseits bereit ist, diese zugunsten einer höheren Instanz, bspw. den Europäischen Gemeinschaften und dem Europäischen Gerichtshof, abzugeben. Deswegen wird es morgen vor allem um die Einschränkungen gehen, die das Gericht dem Gesetzgeber auferlegt, und die die Bundesregierung dann im Europäischen Rat wird nachverhandeln müssen. Ich hoffe inständig, dass das Bundesverfassungsgericht seiner entscheidenden Rolle bewusst ist, und dass es zukunftsgerichtet entscheiden wird. Die Bundesrepublik war mal mehr mal weniger Motor der europäischen Einigung, stand ihr aber immer wohlgesonnen gegenüber. Das haben der Bundestag und der Bundesrat in diesem Fall bestätigt, indem sie dem Vertrag von Lissabon, der sicher nicht der Große Wurf ist,  zustimmten und damit den notwendigen Weg ebneten, die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger zu machen. Das Bundesverfassungsgericht kann morgen einen großen Schritt machen und den Europagegnern, seien sie in Saarbrücken oder München, zeigen dass der Vertrag von Lissabon nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern auch, dass die Europäische Union Deutschlands derzeit einzige sinnvolle Antwort auf die globalen Zukunftsfragen ist, damit der Bundespräsident noch morgen die Ratifizierungsurkunde für den Lissaboner Vertrag ausfertigen kann.

Die Verkündung ist für morgen Dienstag, 30. Juni 2009, 10:00 Uhr angekündigt und wird sicherlich von Phoenix übertragen. Ganz Europa wird zuschauen.

Auf der Suche nach einer europäischen Blogosphäre

.. kommt man mit der deutsche Sprache nicht mehr so weit. Wie ich vorhin gelesen habe, hat einer der wenigen, die noch auf Deutsch zu Europa gebloggt haben, seinen Blog eingestellt. Es hat den Anschein, dass es kaum noch deutsche Europablogs gibt, und das ist nicht nur aus persönlichen Gründen, weil ich nun einmal Deutsch-Muttersprachler bin, schade, sondern auch für alle Deutschsprecher schade und europaweit überraschend. Angesichts der Verbreitung der Sprache in der Europäischen Union hätte man anderes vermuten können. Schließlich geht’s bei den Franzosen ja auch. Es drängen sich natürlich gleich vielerlei Vermutung auf, warum es so wenig sind. Meine erste Idee wird wohl auch die Treffende sein. Die Deutschsprecher bloggen lieber auf Englisch. Ich kann das  nur zu gut verstehen. Gerade in der englischsprachigen, europapolitischen Blogosphäre sind viele Leute aktiv, damit viele Meinungen anzutreffen und es macht vor allem auch deswegen unheimlich Spaß, weil es eine Art der Gemeinschaft ist. Eine englischsprachige Blogger-Community, die sich für europäische Themen interessiert und in der eine lebhafte Debatte zu vielen verschiedenen Themen entstehen kann. Dazu kommt, dass die Debatten auf Englisch eben von vielen verschiedenen nationalen und kulturellen Hintergründen geführt werden. Das bereichert die Debatte um nützliche Sichtweisen und Standpunkte.

Aber wenn sich diese europapolitische Debatte nur auf Englisch abspielt, befürchte ich kommt die EU von ihrem Stereotyp eines Elitenvereins auch nicht weg. Und so kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass sich eine wahre europäische Öffentlichkeit entwickeln kann. Wäre es nicht wünschenswert, Europa auch ein bißchen in den deutschsprachigen Raum zurückzuholen und   europäischen Themen damit vielleicht mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu legen? Dafür brauchen wir Blogs und engagierte Menschen dahinter. Es sollen doch bitte nicht nur  die Europaabgeordneten sein, oder ausschließlich journalistische Angebote. Dann werde ich mich wohl mal auf die Suche begeben müssen. Irgendwo muss es doch gute, private deutschsprachige Blogs zu Europa geben? Kennt von euch vielleicht jemand welche?