Ich bin fast freudig überrascht, wenn ich sehe, wieviele deutschsprachige Weblogs sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde über den Vertrag von Lissabon von heute widmen. Diese Freude weicht dann aber dort ganz schnell einer Ernüchterung, wo ich feststelle, dass die überwältigende Mehrheit einfach nur den Text der Pressemitteilung von heute morgen zitiert. Dabei ist gerade aus dieser Entscheidung noch viel herauszuarbeiten. Was bedeutet denn das Urteil nun wirklich? Die Blogosphäre ist sich einige Stunden nach der Verkündung alles andere als einig. Gerade die Blogjuristen sind schnell mit ihren Einschätzungen zur Bedeutung der Entscheidung. Continue reading
Tag Archives: BVerfG
Der Vertrag von Lissabon ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar
Halten wir in aller Kürze fest: Der Vertrag von Lissabon ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Einzig das Beigleitgesetz des Deutschen Bundestages ist mangelhaft und muss nachgebessert werden, bevor der Bundespräsident die Ratifizierungsurkunde ausfertigen darf.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen das [...] Grundgesetz, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. (Pressemitteilung des BVerfG)
Die Argumentation der Verfassungsrichter ist dabei so spannend, wie simpel. Solange, die Europäische Union kein Bundesstaat ist, bleiben die Mitgliedstaaten souverän.
Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor. (Pressemitteilung des BVerfG)
Solch eine Formulierung zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz in einem entscheidenden Punkt Rechnung trägt. Nämlich jenem, dass die Bundesrepublik Deutschland unter anderem ein Staatsziel hat, und das ist die europäische Einigung.
Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass Bundestag und Bundesrat es möglichst bald schaffen, ein neues Begleitgesetz zu verabschieden. Wegen der anstehenden Sommerpause mag ich hier aber keinen Zeitrahmen raten. Eins ist damit jedoch klar, wenn die irische Bevölkerung nun im Herbst dem Reformvertrag doch zustimmt, bleibt auch dem tschechischen Staatspräsident Vaclav Klaus keine Chance mehr, den Vertrag von Lissabon abzulehnen. Ich rechne nun damit, dass er spätestens zu 2010 in Kraft treten kann.
Verfassungsrichter entscheiden morgen über den Vertrag von Lissabon
Ich möchte nicht in der Haut des Bundesverfassungsgerichts stecken, das morgen seine Entscheidung zur Verträglichkeit des Vertrages von Lissabon mit dem deutschen Grundgesetz verkündet. (Entschieden hat es ja unlängst schon, aber leider ist kein indiskreter Twitterer unter den Geheimnisträgern.)
Wenn man sich so umhört, erwarten eigentlich alle Insider ein positives Votum. Das BVerfG wird sicher nicht die Instanz sein, die den Rerformvertrag scheitern lässt. Aber es wird doch ebenso gründlich prüfen, wie sehr es der Bundesrepublik erlaubt sein wird, der Europäischen Union mehr Kompetenzen zu geben. Allein die vergangenen Entscheidungen (1974, 1986, 1993) haben doch sehr deutlich gezeigt, welche Macht das Gericht einerseits hat und wie wenig es andererseits bereit ist, diese zugunsten einer höheren Instanz, bspw. den Europäischen Gemeinschaften und dem Europäischen Gerichtshof, abzugeben. Deswegen wird es morgen vor allem um die Einschränkungen gehen, die das Gericht dem Gesetzgeber auferlegt, und die die Bundesregierung dann im Europäischen Rat wird nachverhandeln müssen. Ich hoffe inständig, dass das Bundesverfassungsgericht seiner entscheidenden Rolle bewusst ist, und dass es zukunftsgerichtet entscheiden wird. Die Bundesrepublik war mal mehr mal weniger Motor der europäischen Einigung, stand ihr aber immer wohlgesonnen gegenüber. Das haben der Bundestag und der Bundesrat in diesem Fall bestätigt, indem sie dem Vertrag von Lissabon, der sicher nicht der Große Wurf ist, zustimmten und damit den notwendigen Weg ebneten, die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger zu machen. Das Bundesverfassungsgericht kann morgen einen großen Schritt machen und den Europagegnern, seien sie in Saarbrücken oder München, zeigen dass der Vertrag von Lissabon nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern auch, dass die Europäische Union Deutschlands derzeit einzige sinnvolle Antwort auf die globalen Zukunftsfragen ist, damit der Bundespräsident noch morgen die Ratifizierungsurkunde für den Lissaboner Vertrag ausfertigen kann.
Die Verkündung ist für morgen Dienstag, 30. Juni 2009, 10:00 Uhr angekündigt und wird sicherlich von Phoenix übertragen. Ganz Europa wird zuschauen.