Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht – Die Europäische Bürgerinitiative (Teil 1)

ECI regulation officially signed yesterday in the European Parliament with President Buzek, Hungarian Foreign Minister János and the four ECI-rapporteurs: Zita Gourmai, Diana Wallis, Gerald Häfner and Alain Lamassoure.

Das Warten hat ein Ende. Vor einem Jahr schon fragte die Kommission Bürgerinnen und Bürger, wie die sich die Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative vorstellten. Von den vielen Einsendungen ist im letzten Jahr allerdings nicht viel übrig geblieben. Seither haben sich die beteiligten Akteure vor allem um Details gestritten. Eine der wichtigeren Diskussionen betrifft die Art der Daten, die Unterstützer/innen einer Initiative angeben müssen. Sollten am Anfang noch alle Bürger/innen ihre Personalausweis- oder Sozialversicherungsnummer angeben, so hat die plötzliche (aber nicht weniger vernünftige) Kehrtwende aus Deutschland und Belgien dem Entwurf eine Richtung gegeben, die das Sammeln für Organisatoren erleichtern kann und die Privatsphäre der Unterstützer sichern soll, am Ende aber vielleicht keines der beiden vermag. Über den  prinzipiellen Unsinn muss ich an dieser Stelle nicht weiter schimpfen. Die Kampagne “Inititative für eine Europäische Bürgerinitiative” hat dies in den letzten Monaten zur Genüge getan.

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Sommerpause für die Europäische Bürgerinitiative

Wann kommt eigentlich wieder etwas Bewegung in die Entwicklung der Europäischen Bürgerinitiative? Nach dem die Europäische Kommission Ende März ihren Vorschlag für die Umsetzung der Bürgerinitiative gemacht hat, haben sich zwar viele Organisationen auf die hanebüchenen Forderung eingeschossen, aber weitere offizielle Rückmeldungen, gar Veränderungen im Vorschlag, sucht man noch vergeblich. Dabei ist der Zeitplan gesteckt. Ende dieses Jahres sollte die Umsetzung rechtlich festgezurrt werden.

Auf einige, wenige Verbesserung hat sich der Europäische Rat Anfang Juni in seinem Regulierungsentwurf (PDF) eingelassen.  So soll für das Onlinesammelsystem für die Unterschriften, welches vor dem Start der Bürgerinitiative von dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat geprüft werden muss, ein Open-Source-System von der Kommission entwickelt werden. Zumindest wird sie ermutigt, dies zu tun. Continue reading

Gipfeltreffen zur Europäischen Bürgerinitiative

Als Reaktion auf unseren Blogginportalworkshop bei der diesjährigen re:publica, bin ich eingeladen worden, auf dem European Citizens’ Initiative Summit in Salzburg das Internet zu vertreten. In den nächsten Tagen wird der Livestream, der die gesamte Konferenz ins Netz übertrug, als Video auf den Seiten zu finden sein.

Die Konferenz war insofern besonders interessant, als dass sie verschiedenste Interessengruppen zusammengebracht hat. Neben Europaabgeordneten, Wissenschaftlern und Akteuren der Zivilgesellschaft war auch der, wenn man so will, Hauptverantwortliche des Kommissionsvorschlages zur ECI, Head of Unit für Institutional Issues, Mario Tenreiro anwesend, der Rede und Antwort stand, zugab, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission auf Drängen der Spanischen Ratspräsidentschaft nur mit heißer Nadel geschrieben werden konnte, und eine Verbesserung in Aussicht stellte. Ich hoffe das beste, aber wir werden sehen.

Einige Forderungen haben beide Veranstalter, das Österreichisches Institut für Europäische Politik und Recht & die Initiative and Referendum Institute Europe, übrigens in einem Manifesto zusammengefasst (PDF), das ich hier auszugsweise wiedergeben möchte.

1) Die Europäische Bürgerinitiative braucht mehr Zeit.

Die vorgeschlagene Frist von zwölf Monaten benachteiligt schwächere Gruppen, die für ihren transnationalen Überzeugungsprozess mehr Zeit brauchen. Zudem droht die viermonatige Überprüfung der Zulässigkeit die Unterschriftensammlung, kaum hat sie begonnen, zu behindern. Deshalb schlagen wir eine Frist von 18 Monaten für die Unterschriftensammlung vor.

2) Die Eingangshürde für die Zulassungsprüfung ist zu hoch.

Die vorgeschlagene Hürde von 300’000 Unterschriften zur Auslösung einer Zulässigskeitsprüfung bildet für Initiativen wie auch die mit der Überprüfung beauftragten Mitgliedsstaaten eine prohibitive Hürde. Aus praktischen Gründen ist deshalb eine Eingangshürde von 50’000 Unterschriften anzustreben.

3) Die Identifikationsangaben der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dürfen nicht die Integrität des Einzelnen in Frage stellen.

Die im Annex III des Verordnungsentwurfes vorgeschlagenen Anfordernisse an die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sieht die Angabe der Passnummer, der Identitätskarte oder der Sozialversicherungsnummer vor. Ein solches Anfordernis stellt nicht nur das „Wahlgeheimnis“ in Frage, sondern hat nur indirekt mit der Wahlberechtigung zu tun. Anzugeben sollte deshalb zusätzlich zu Name, Adresse, Wohnort und Geburtstdatum lediglich die Nationalität bzw. nationale Wahlberechtigung, unter der die Unterschrift geleistet wird.

4) Erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen sollen von der Kommission im Rahmen eines Hearings angehört werden.

Nach Abschluss der Unterschriftensammlung und der Überprüfung nimmt sich die Kommission gemäss Verordnungsentwurf eine viermonatige Frist zur materiellen Prüfung des eingebrachten Gesetzesvorschlages heraus. Diese Frist darf allerdings nicht nur zur internen Behandlung genutzt werden, sondern sollte auch dem Dialog mit den Initianten und der interessierten Öffentlichkeit dienen. Deshalb soll während der Behandlung ein öffentliches Hearing stattfinden, an dem das Initiativkomittee seine Sicht der Dinge darlegen und mit der Kommission diskutieren kann.

5) Der Verzicht auf eine Infrastruktur für das erste direktdemokratische Instrument auf der transnationalen Ebene ist unverantwortlich.

Stellen Sie sich vor, dass das Europäische Parlament und die darin vertretenen politischen Parteien gerade einmal über eine gemeinsame Webseite verfügen würden und ein paar Beamte der Union sich um die Belange dieser Institutionen und Akteuere kümmern würden. Und stellen Sie sich vor, dass es im EP keine Übersetzungen gäbe. Im Falle der Europäischen Bürgerinitiative, ein Prozess, der noch viel mehr Menschen an der Europäischen Politik teilhaben lässt, sieht der Verordnungsentwurf gerade einmal zwei Beamte und eine Webplattform vor. Das ist unverantwortlich! Die Kommission muss deshalb eine Budgetlinie und ein Pflichtenheft für eine unterstützende Infrastruktur schaffen, sodass das Potenzial des neuen Instrumentes ausgeschöpft werden kann.

Die Europäische Bürgerinitiative

Eine der vielen Veränderungen mit dem Vertrag von Lissabon ist die Schaffung eines Instrumentes zur direkten Bürgerbeteiligung, die Europäische Bürgerinitiative (European Citizens’ Initiative, ECI). Sie soll den Bürgern die Möglichkeit geben, die Europäische Kommission aufzufordern, in einem bestimmten Bereichen etwas zu unternehmen. Eines wird aber jetzt schon klar sein, sie wird keine richtige Initiative oder Bürgerentscheid sondern vielmehr eine europäische Petition werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten die Initiative unterstützen.

Was das genau heißt, ist bislang noch nicht geklärt. Für die Ausgestaltung hat die Kommission, wie oft üblich mithilfe eines Grünbuches (PDF) einen öffentlichen Konsultationsprozess eröffnet, indem jeder (Bürger, Organisationen etc.) noch bis Ende Januar 2010 Vorschläge für die Umsetzung einreichen können. Um an der Konsulation teilzunehmen reicht es sich Gedanken zu folgenden Fragen zu machen:

  1. Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürger kommen müssen
  2. Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat
  3. Kriterien für die Unterstützung einer Bürgerinitiative – Mindestalter
  4. Form und Abfassung einer Bürgerinitiative
  5. Anforderungen an die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften
  6. Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften
  7. Anmeldung geplanter Initiativen
  8. Anforderungen an Organisatoren – Transparenz und Finanzierung
  9. Überprüfung von Bürgerinitiativen durch die Kommission
  10. Initiativen zu ein und demselben Thema