Kleine Blogschau zur Entscheidung des BVerfG über den Lissaboner Vertrag

Ich bin fast freudig überrascht, wenn ich sehe, wieviele deutschsprachige Weblogs sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde über den Vertrag von Lissabon von heute widmen. Diese Freude weicht dann aber dort ganz schnell einer Ernüchterung, wo ich feststelle, dass die überwältigende Mehrheit einfach nur den Text der Pressemitteilung von heute morgen zitiert. Dabei ist gerade aus dieser Entscheidung noch viel herauszuarbeiten. Was bedeutet denn das Urteil nun wirklich? Die Blogosphäre ist sich einige Stunden nach der Verkündung alles andere als einig. Gerade die Blogjuristen sind schnell mit ihren Einschätzungen zur Bedeutung der Entscheidung.

Rechtslupe liest aus der Begründung gar das verfassungsgemäße Ende der Europäischen Integration:

Das deut­sche Grund­ge­setz steht einer wei­te­ren eu­ro­päi­schen In­te­gra­ti­on ent­ge­gen. Selbst der Ver­trag von Lis­sa­bon ist nur mit noch mit strik­ten in­ner­deut­schen Kom­pe­sa­ti­ons­maß­nah­men ge­ra­de noch ver­fas­sungs­ge­mäß. [...] Noch grö­ßer kann das Stopp-​Schild nicht mehr sein. Man könn­te auch sagen: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Ver­trag von Lis­sa­bon – aus Grün­den der Staats­rä­son? – zwar noch mit star­ken Auf­la­gen pas­sie­ren las­sen, aber gleich­zei­tig eine strik­te Gren­ze ge­setzt. Lis­sa­bon ist der eu­ro­päi­sche Ru­bi­kon – wei­ter geht es nicht mehr, ohne den Boden des deut­schen Grund­ge­setz zu ver­las­sen. (Rechtslupe vom 30.06.2009)

Auch Thomas Stadler sieht in der Entscheidung ein “bis hierher und nicht weiter” für den Integrationsprozess.

Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidungen treffen kann, nicht denkbar sind. (Internet-Law vom 30.06.2009)

Rechtsanwalt Andreas Martin sieht in der Entscheidung zwar eine Ohrfeige für die Bundesregierung wegen der mangelhafte Ausarbeitung des Begleitgesetzes, nennt aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Vertrag.

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon abgewatscht. Das Bundesverfassungsgericht rügte vor allen, dass die Beteiligung des Bundestages nicht im ausreichenden Maße erfolgte. Dies muss nun nachgeholt werden. Das entsprechende Gesetz ist unwirksam und verstößt gegen Art. 28 des GG. (Anwalt Berlin Blog vom 30.06.2009)

Rolf Ehlers spricht eher von einer Entschärfung des Vertrages von Lissabon. Der Vertrag sei nicht mehr derselbe. Die Entscheidung des BVerfG habe es aber geschafft Befürworter und Gegner untereinander zu versöhnen.

Das Gericht wollte einen Weg finden, den europäischen Einigungsprozess nicht durch eine Ablehnung des Lissabon-Vertrages zu stören. Dazu erwiese es sich aber als nötig, durch eine sehr bestimmte verbindliche Auslegung des Vertragtextes wie auch der eindeutigen Festlegung der Grenzen des Handelns der deutschen Organe in Europa Schäden für den Erhalt der Souveränität unseres Landes, für die Demokratie wie auch für den Rechtsstaats- und Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes zu verhindern. (Readers Edition vom 30.06.2009)

Eine politische Einschätzung findet sich zur Stunde vor allem bei den englischsprachigen Eurobloggern. Diese konzentrieren sich auf die Entscheidung zum Zustimmungsgesetz. Und diese ist positiv, der Vertrag von Lissabon sei eben mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar.

Stephen Spillane bedauert zwar die vermeintliche Verzögerung des Ratifizierungsprozesses, begrüßt aber vor allem die Stärkung der nationalen Parlamente und sieht in der deutschen Entscheidung ein Vorbild die anderen Mitgliedsstaaten.

I personally don’t think this is bad idea. Under the Lisbon Treaty National Parliaments are given more power. As it is  in a lot of member states there is complaints that EU legislation is not been given enough scrutiny. So I think beefing up national legislation and procedures in relation to the EU is something that every member state should do. (Stephen Spillane vom 30.06.2009)

Julien Frisch begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht als ein grundauf pro-europäisches und demokratiestärkendes. Er sorgt sich angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl allerdings, ob die Gesetzgeber ein verbessertes Begleitgesetz noch rechtzeitig auf den Weg bringen können.

By demanding to guarantee that national(!) procedures have to be democratic when it comes to EU-lawmaking, the Court has underlined this important point. This judgement is thus pro-EU and pro-democracy – and that is extremely positive! [...]

The question will now be, how quick the German legislator will be able to formulate the respective law – especially since the political parties are already entering into the election campaign for the Bundestag elections at the end of September… (Watching Europe vom 30.06.2009)

Auch James Clive Matthews sorgt sich in seinem sehr lesenswerten Artikel, aber eher in Hinblick auf den bald möglichen Regierungswechsel im Vereinigten Königreich, um eine weitere Verzögerung des Inkrafttretens.

[...] Which, depending on how long Germany takes to sort this out, could mean that the treaty is delayed long enough for there to be a Conservative government in the UK before Lisbon has been fully ratified, which would mean a UK referendum, which would mean Lisbon’s rejection by Britain and yet another crisis for the EU. (Nosemonkey’s EUtopia vom 30.06.2009)

Dies sind nur die ersten Reaktionen, gerade bei einem so komplexen Thema (die Urteilsbegründung hat ihrerseits immer selbst knapp 150 Seiten), wird eine genaue Einschätzung wohl noch etwas auf sich warten lassen. Es bleibt also zu hoffen, dass die Bundesrepublik, gerade auch hinsichtlich des bevorstehenden zweiten Volksentscheid in Irland, Rechtssicherheit schafft, und der Bundespräsident die Ratifizierungsurkunde bald ausfertigen darf. Schon heute hat die Große Koalition eine Sondersitzung für den Sommer angekündigt:

Der Bundestag wird nun seine Sommerpause unterbrechen und am 26. August zu einer Sondersitzung zusammenkommen – das vereinbarten die Koalitionsspitzen unmittelbar nach Verkündung des Urteils. An diesem Tag soll die erste Lesung zu einem neuen Begleitgesetz stattfinden, wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion in Berlin sagte. Die Schlussabstimmung soll dann am 8. September stattfinden – der Tag, für den die erste Lesung des Haushalts 2010 angesetzt ist. (Spiegel-Online vom 30. 06. 2009)

One thought on “Kleine Blogschau zur Entscheidung des BVerfG über den Lissaboner Vertrag

  1. jetzt hatte ich mich schon über ein neues dt. eu-blog gefreut und dann…. ;)

    das ende der europäischen integration bedeutet das urteil wohl eher nicht, es ist eher der gängige vertragsautomatismus kritisiert worden. allerdings frage ich mich, da jeder vertrag auch national durch das parlament ratifiziert wird, weshalb das dem bverfg nicht reicht. dann sollte es doch gleich referenden auf bundesebene fordern.

    interessant wäre in diesem zusammenhang, was das urteil für die pro-föderalistischen verbände bedeutet.

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