Halten wir in aller Kürze fest: Der Vertrag von Lissabon ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Einzig das Beigleitgesetz des Deutschen Bundestages ist mangelhaft und muss nachgebessert werden, bevor der Bundespräsident die Ratifizierungsurkunde ausfertigen darf.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen das [...] Grundgesetz, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. (Pressemitteilung des BVerfG)
Die Argumentation der Verfassungsrichter ist dabei so spannend, wie simpel. Solange, die Europäische Union kein Bundesstaat ist, bleiben die Mitgliedstaaten souverän.
Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Ein solcher Akt liegt hier nicht vor. (Pressemitteilung des BVerfG)
Solch eine Formulierung zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz in einem entscheidenden Punkt Rechnung trägt. Nämlich jenem, dass die Bundesrepublik Deutschland unter anderem ein Staatsziel hat, und das ist die europäische Einigung.
Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass Bundestag und Bundesrat es möglichst bald schaffen, ein neues Begleitgesetz zu verabschieden. Wegen der anstehenden Sommerpause mag ich hier aber keinen Zeitrahmen raten. Eins ist damit jedoch klar, wenn die irische Bevölkerung nun im Herbst dem Reformvertrag doch zustimmt, bleibt auch dem tschechischen Staatspräsident Vaclav Klaus keine Chance mehr, den Vertrag von Lissabon abzulehnen. Ich rechne nun damit, dass er spätestens zu 2010 in Kraft treten kann.
Hallo Leute, habt ihr eigentlich auch für den Lissabonvertrag gestimmt? Ach quatsch wir wurden ja gar nicht gefragt. Schon witzig, das die Bundesregierung das Grundgesetz aufheben und uns der EU zum Fras vorwerfen will. Noch ist der Vertrag nicht unterschrieben, hoffen wir das es dabei bleibt.